Pflichtabgabeverordnung tritt in Kraft

Die Bundesregierung hat im Bundesgesetzblattes vom vergangenen Mittwoch die umstrittene Verordnung (PDF) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek veröffentlicht. Mit dieser Verkündung ist die Anweisung inzwischen in Kraft. Sie regelt auf Basis des seit seiner Verabschiedung im Jahre 2006 für Unmut sorgende Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek, welche Internetpublikationen bei der DNB als “Pflichtexemplar” elektronisch eingereicht und für die Archivierung freigegeben werden müssen.

Soviel zur Theorie. Betroffen sind somit alle gewerbliche Seiten. Jedoch sind noch derart viele Fragen offen, dass ich keine praktische Durchführbarkeit erkennen kann. Es ist auch aus meiner Sicht noch gar nicht klar, inwieweit Änderungen an den Publikationen eingereicht werden müssen.

Aber wie so oft, beherrscht auch Hysterie das Thema. Aktuell werden keine statischen und dynamishen Webseiten archiviert: “Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.”

Sollten Sie dsbzgl. Fragen haben, bspw. ob dies im Zusammenhang mit Ihrem Webshop steht, so zögern Sie nicht uns zu Kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

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