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>An/Abmeldung offline//
Sie möchten Ihren Kunden den Service eines Newsletters bieten, jedoch möchten Sie Ihren Kunden auch nicht erst einen umständlichen Aufwand zum Abonnieren einer solchen Mitteilung zumuten. Was liegt also näher, als die Adressen aus Ihrem Personenstamm zu beziehen. Leider entsteht hier ein grundsätzliches Problem, denn der Empfänger muss dem Erhalt einer solchen E-Mail zustimmen.
Bestimmte Werbemaßnahmen sind in Deutschland nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem in § 7 Absatz 2 Nummer 2, 3 UWG[1] geregelt. Newsletter sind als Werbemaßnahmen einzuschätzen. Bei der hier beschriebenen Anmeldung offline, also letztlich beim Hinzufügen eines Abonnenten ohne seine Zustimmung, wird von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen, einige Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen.
Es würde hier jetzt den Rahmen sprengen, alle gesetzlichen Gesichtspunkte eines Newsletterversandes zu beleuchten. Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Übernahme der Adressen nach rechtlichen Aspekten optimiert ist. Dies bedeutet, es werden nur Kunden übernommen, mit denen ein geschäftlicher Kontakt besteht, bei dem von daher ausgegangen werden kann, dass er sich für die ihm zugesellten Informationen interessiert, dass es für ihn kein Spam oder Junk ist. Die Übernahmeroutine prüft, ob zu den Kunden Vorgänge im System vorliegen, also mindestens Belege.
Zusätzlich können Ausschlusskriterien definiert werden. So lassen sich ganze Personengruppen ausgrenzen, oder auch Werte wie Umsatz oder Angebotsvolumen heranziehen. Zudem gibt es individuell ausprogrammierbare, sogenannte "Hook"-Funktionen, die nach Vorgabe den Ein/oder Ausschließen.
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